Hab’ ich was gegen!
Das AGG.

Wir haben in Deutschland etwas gegen Diskriminierung: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Die Kampagne „Hab’ ich was gegen!“ informiert dich über deine Rechte.

Du hast Diskriminierung erlebt? Oder du bist dir nicht ganz sicher? Prüfe deinen Fall in vier Schritten. Nutze dafür unseren Diskriminierungs-Check.

Prüfe deinen Fall!

Das AGG schützt vor Diskriminierung:

Auf dem Arbeitsmarkt zählt deine Qualifikation, nicht dein Alter.
Vor Altersdiskriminierung bei der Jobsuche schützt das AGG –
übrigens Jung und Alt.
Ein älterer Mann wird von einer Personalchefin aufgrund seines Alters nicht eingestellt. Er sagt: Hab ich was gegen! Er beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz.Wenn die Personalchefin sagt: Für den Job sind Sie zu alt!
Sexuelle Belästigung ist verboten. Das AGG bietet dir den rechtlichen
Rahmen, um sich dagegen zu wehren.
Sexuelle Belästigung - Hab ich was gegen! Das AntidiskriminierungsgesetzWenn der Kollege sagt: Scharfe Figur, Süße!
Du hast das Recht, in aller Öffentlichkeit zu deinem Glauben
und deiner Herkunft zu stehen. Antisemitismus und Rassismus
musst du nicht dulden, nicht am Arbeitsplatz und auch nicht
beim Sport.
Ein junger Mann trainiert im Fitnessstudio mit Kippa auf dem Kopf. Der Fitnesstrainer fordert ihn auf diese abzusetzen. Der junge Mann sagt: Hab ich was gegen! Er beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz.Wenn der Fitnesstrainer sagt: Nimm die Kippa ab!
Wegen einer Behinderung darf dich niemand im Job diskriminieren.
Mit dem AGG kannst du dich wehren.
Eine junge Arbeitnehmerin zerreißt ein Kündigungsschreiben, welches ihr aufgrund ihrer Gehörlosigkeit ausgestellt wurde. Sie verdeutlicht: Hab ich was gegen! Sie beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz.Wenn in der Kündigung steht: Weil Sie taub sind, klappt's nicht.
Türsteher dürfen streng sein, aber Rassismus geht gar nicht.
Das AGG kann dir helfen.
Ein junger Mann wird aufgrund seiner Hautfarbe vom Türsteher nicht in einen Club hereingelassen. Der Clubbesucher sagt: Hab ich was gegen! Er beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz.Wenn du an der Clubtür hörst: Typen wie Du heute nicht!
Wenn die Vermieterin sagt: Aber nur ohne Kopftuch!

Es ist schwer, heutzutage eine Wohnung zu finden.
Aber noch schwerer ist es, wenn Diskriminierung ins Spiel
kommt. Das AGG schützt dich bei der Wohnungssuche.

Aber nur ohne Kopftuch - Hab ich was gegen! Das Antidiskriminierungsgesetz
Niemand darf dich wegen deiner sexuellen Identität abweisen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert dich über
deine Rechte bei Diskriminierung.
Ein queeres Paar wird bei der Zimmerbuchung an der Hotelrezeption abgewiesen. Eine der beiden Personen sagt: Hab ich was gegen! Sie beruft sich das Antidiskriminierungsgesetz.Wenn sie im Hotel sagen: Als Paar können Sie hier nicht einchecken!

Das AGG schützt vor Diskriminierung:

Diskriminierungs-Check – Prüfe deinen Fall

Du hast Diskriminierung erlebt und willst wissen, was du tun kannst?
Unser Diskriminierungs-Check informiert dich – auch über geeignete Beratungsstellen und weitere Angebote.

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Hilfe vor Ort …

Du hast Diskriminierung erlebt und suchst Hilfe in deiner Gegend?
Mit unserer Beratungsstellen-Suche findest du Unterstützung vor Ort.

Zur Beratungsstellen-Suche

… oder direkt bei der ADS

Das AGG schützt vor Diskriminierung in Beruf und Alltag.
Hole Dir eine rechtliche Einschätzung zu deinem Diskriminierungsfall vom Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Kontaktiere unser Team

Tipps für Betroffene

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hilft dir, wenn du aus einem oder mehreren dieser Gründe benachteiligt wirst:

  • aus rassistischen oder antisemitischen Gründen,
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • wegen des Geschlechts,
  • wegen der Religion oder Weltanschauung,
  • wegen einer Behinderung,
  • wegen des Alters oder
  • wegen der sexuellen Identität.

Auch, wenn du aus diesen Gründen belästigt oder gemobbt wirst, kann das AGG unter Umständen helfen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verbietet das AGG ausdrücklich.

Außerdem ist wichtig, wo du Diskriminierung erlebt hast. Das AGG schützt

  • im Berufsleben, auch bei der Bewerbung, und
  • bei Alltagsgeschäften: Wenn du beim Einkaufen diskriminiert wirst, beim Restaurant- oder Clubbesuch, im Hotel, bei der Wohnungssuche oder bei Versicherungs- und Bankgeschäften.

Weitere Informationen findest du auf unserer Info-Seite zum Thema Diskriminierungsformen sowie auf unserer Info-Seite zu den Lebensbereichen, in denen das AGG schützt.

Unser Beratungsteam prüft zuerst, ob du nach dem AGG benachteiligt wurdest. Es kann dir zeigen, wie du weiter vorgehen kannst. In bestimmten Fällen kann unser Team versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen, etwa indem es Kontakt mit deinem Arbeitgeber oder der Vermieter*in aufnimmt. Es kann auch an andere Beratungsstellen verweisen, zum Beispiel bei dir vor Ort.

Du wurdest auf dem Amt, durch die Justiz oder die Polizei, in der Schule oder im Internet diskriminiert? Hier erklären wir, was du tun kannst.

Weitere Informationen zu deinen Rechten gegen Diskriminierung

Machen Sie das AGG bekannt

Die Plakate der „Hab ich was gegen!“-Kampagne informieren über den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Laden Sie die Plakate herunter, bestellen Sie sie und hängen Sie sie auf!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Wir haben in Deutschland etwas gegen Diskriminierung: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Informiere Dich über Deine Rechte und Pflichten – jetzt herunterladen oder im praktischen Hosentaschenformat bestellen!

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Wusstest du, dass Arbeitgeber Beschäftigte aktiv vor sexueller Belästigung schützen müssen? Unser Leitfaden informiert dich über deine Rechte und Beratungsmöglichkeiten.

Informationen dazu findest du auch in DGS

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Fair in den Job
Fair in den Job

Fair in den Job

Wurdest du bei der Jobsuche benachteiligt? Unser Leitfaden informiert darüber, welche Rechte man bei einer Bewerbung hat. Und er zeigt, wie Einstellungsverfahren diskriminierungsfrei gestaltet werden können.

Informationen dazu gibt es auch in DGS

Fair mieten, fair wohnen

Hast du bei der Wohnungssuche Diskriminierung erlebt? Oder als Mieter*in, zum Beispiel bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft? Unser Leitfaden zeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast.

Fair mieten, fair wohnen
Fair mieten, fair wohnen
Flyer gegen Rassismus an der Clubtür
Flyer gegen Rassismus an der Clubtür

Du darfst rein – gegen Rassismus an der Clubtür

Du wurdest aus rassistischen Gründen an der Clubtür abgewiesen? Unser Flyer erklärt, was deine Rechte sind und was du tun kannst.